Wie IG Metall und ver.di ihre Chancen nicht nutzten und niedrige Leiharbeitstarife möglich machten / Hintergründe, Kritik und Rückschau der DGB-Leiharbeitspolitik

Grabdenkmal des Sklavenhändlers Caius Aiacius, Köln, 30-40 n. Chr. / Lizenz: GNU, Autor: Marcuc Cyron
Er wird also kommen: ein „neuer“ Mindestlohn für die ca. 900 000 ZeitarbeiterInnen. Dies hat der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit beschlossen und das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung des Jahres 2011 abgesegnet. Somit wird nach Baugewerbe und wenigen anderen Branchen ein weiterer Tarif nach dem Entsendegesetz als Mindestlohn definiert.
7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro Brutto pro Stunde in den neuen Bundesländern sind wahrlich kein Anlass zum Jubel. Jedenfalls nicht für die Lohnarbeiter_innen. Allenfalls das Kapital kann sich freuen, sind doch damit bis Ende 2013 Niedriglöhne garantiert. Hartz-IV-Ergänzung ist möglich.
Unverständlich ist daher die Reaktion des DGB Bundesvorstandsmitglieds Matecki, der in einer Pressemitteilung vom 9.12.2011 verlauten liess: „Damit haben die DGB Gewerkschaften zusammen mit den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP ein wichtiges Etappenziel zugunsten der Beschäftigten der Branche erreicht: eine flächendeckende Lohnuntergrenze in der Leiharbeit“.
Diese Aussage ist pure Augenwischerei. Weiterlesen