Deutsches Gericht versucht Gewerkschaftsfreiheit massiv zu beschneiden / Aufruf zur Demonstration am 19. Dezember 09
Der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin (FAU) wurde am 11. Dezember 2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist zum einen zu sehen als - wie die FAU Berlin schreibt - “der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.”
Zum anderen ist es der Versuch eines deutschen Gerichts, eine Art Flurbereinigung der Gewerkschaftslandschaft in Deutschland durchzuführen. Auf dass auch in stürmischer werdenden Zeiten das Monopol der DGB-Gewerkschaften bestehen bleibe und ArbeiterInnen weiter brav von Funktionären und Stellvertreterinnen organisiert werden, anstatt sich unberechenbar und fantasievoll selbst zu organisieren.
Selbstverständlich fühlen sich die Wobblies in Deutschland von diesem Richterspruch gleichermaßen in ihren vom Grundgesetz garantierten Rechten auf Koalitionsfreiheit angegriffen; darüber hinaus bestehen solidarische und freundschaftliche Beziehungen zur FAU Berlin.
FAU Berlin - Verboten Kämpferisch!
Demonstration zur Verteidigung der Gewerkschaftsfreiheit
Zeit: Samstag, 19. Dezember 2009, 16.00 Uhr
Ort: Straßburger Straße / Ecke Metzer Straße, Berlin
Die “Organisation nach Art einer Basis-Gewerkschaft” (kleiner Scherz am Rande) schreibt weiter:
“Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die entscheiden, wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung.”
Die FAU Berlin hatte die Aufmerksamkeit Berliner Gerichte auf sich gezogen, weil eine FAU-Betriebsgruppe im Kino Babylon Berlin Mitte Arbeitskampf-Maßnahmen gegen den Unternehmer begonnen hatte.
Vor dem Verbot der Gewerkschafts-Bezeichnung hatte das Arbeitsgericht Berlin der FAU Berlin bereits am 7. Oktober 2009 den Aufruf zum Boykott als Maßnahme im Arbeitskampf gegen das Kino Babylon untersagt. Im Gegenzug versucht sich die Berliner Sektion der DGB-Gewerkschaft “Vereinigte Dienstleistungen” (ver.di) dem Unternehmer Timothy Grossmann und seinen Beschäftigen in schamloser Weise anzudienen.
Unklar ist, ob (oder wie) Funktionäre von ver.di Berlin die Geschäftsführung des Babylon Berlin bei ihrem gerichtlichen Vorgehen gegen die Gewerkschaft FAU beraten.
Pressekontakt: Lars Röhm | faub5@fau.org | 01577-8491072
mehr infos: http://www.fau.org/verbot
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