FAU darf sich wieder “Gewerkschaft” nennen / Kündigung der Kassiererin Emmely rechtswidrig
In Berlin sind heute die Korken von den Sektflaschen geknallt. Merkwürdigerweise sind am 10. Juni 2010 - völlig getrennt voneinander - zwei der spannendsten Ansätze von gewerkschaftlichem Widerstand in Deutschland vor Gericht verhandelt worden. In beiden Fällen war der Ausgang völlig ungewiss. Um so überraschender, dass die Gerichte ihre vorhergehenden Entscheidungen in beiden Fällen zurück genommen haben. Damit wurde den unabhängigen Basisbewegungen von ArbeiterInnen in Deutschland der Rücken gestärkt. Es hätte auch anders ausgehen können!
Die Mutter Courage der Niedriglohn-ArbeiterInnen?
Die Kassiererin Emmely war wegen angeblich falsch abgerechneter Pfandbons gekündigt worden - Wert: 1,30 EUR. In Wahrheit hatte die Geschäftsleitung ihrer Filliale versucht, ihr etwas anzuhängen, weil sie an einem Streik der Gewerkschaft ver.di teilgenommen hatte. Tausende von ArbeiterInnen und Betriebsräten kennen das - es brauchte mal eine, die endlich aufsteht, sich wehrt und das Ding auch mit Hartz IV und gegen miese Gerichtsentscheidungen durchzieht. Emmely war nicht allein. Um die streitbare wie sympathische Berlinerin hatte sich eine Berliner Solidaritäts-Gruppe gebildet, die Aktionen gegen ihren Arbeitgeber Kaiser’s (Tengelmann) durchführte. Diese Aktionen verbreiteten sich bundesweit. Zudem erhielt Emmely viel Post aus allen Teilen der Republik und besuchte Gruppen und Veranstaltungen in ganz Deutschland. Sie wurde zu einer Gallionsfigur für entrechtete NiedriglohnarbeiterInnen und scheute sich nicht diese Rolle selbstbewußt anzunehmen.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht ihre Kündigung für rechtswidrig erklärt. Wir wissen gar nicht wem wir mehr gratulieren sollen - Emmely für den Sieg oder dem “Hohen Gericht”, dafür dass es die Chance ausgelassen hat, die gesamte Richter-Zunft erneut bis auf die Knochen zu blamieren.
FAU gegen Babylon Kino
Während der Ausgang des Falls Emmely in allen großen Newsportalen, im TV etc. berichtet wurde, blieb das Medien-Gezwitscher im Fall der Berliner Freien ArbeiterInnen Union weitgehend überschaubar.
Das sagt allerdings nichts über den Erfolg der GenossInnen und seine nachhaltige Bedeutung für die unabhängige Gewerkschaftsbewegung aus. Denn der Sieg dürfte enorm wichtig sein für alle, die sich außerhalb der DGB-Monopolgewerkschaften gewerkschaftlich organisieren wollen - auch und gerade für die Wobblies.
Vor dem Kammergericht Berlin wurde die einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben, die vom hoch subventionierten “linken” Kino Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz angetstrengt worden war. (siehe ältere Beiträge auf wobblies.de) Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft FAU auch wieder als solche bezeichnen. Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht.
Eine Riesen-Gratulation und ein Dankeschön an die FAU Berlin von Seiten der Wobblies!
Bildnachweis: Das Foto zeigt die machtvolle Demonstration der IWW Ortsgruppe in Phoenix, Arizona vor dem Bungalow des deutschen Konsuls. Ein kleiner Beitrag sicherlich, aber im Verbund mit vielen anderen Aktionen weltweit ein machtvoller.
Mehr Infos:
blog der FAU-Betriebsgruppe Babylon
ekliger Kommentar von Sönke Wiese über den Fall Emmely auf stern.de
Interessanter Artikel über Emmelys Anwalt in sueddeutsche.de
Der Fall Emmely auf Wikipedia
Posted by stuhlfauth in allgemein, arbeitskämpfe, groß- + einzelhandel, kunst / kultur
