Rechte kennen und durchsetzen ! Kurzinformationen für Arbeiter_innnen, die von Leiharbeit betroffen sind oder Arbeitslose, denen von Amts wegen Leiharbeit droht
Zusammengestellt von der IWW Bremen. Der Text datiert auf März 2012 und ist auch als Faltblatt per pdf abrufbar.

Im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel wurde die Leibeigenschaft bereits 1433 offiziell aufgehoben; im Königreich Hannover erst 1833. Über die exakte Abgrenzung zwischen Leibeigenschaft und Sklaverei streiten sich seither die Gelehrten. Die sog- "Leiharbeit" beginnt in Deutschland ab 1967, einen Boom erlebt sie durch die Hartz-Gesetze ab 2003.
Hinlänglich bekannt sind viele Fakten über die Leiharbeit: Es gibt wenig Lohn, meistens dauert das Arbeitsverhältnis nur wenige Wochen, wird mensch in der Probezeit krank ist die Entlassung sicher. Aber dennoch, die Presse jubelt Zeitarbeit als “Jobmotor” hoch und die meisten von der Arbeitsagentur und den Jobcentern zugewiesenen Stellen sind Jobs in der Leiharbeit.
Fast eine Million Menschen jobben als LeiharbeiterIn. Inklusive der enormen Wechsel, dürften 2 Millionen Menschen diese Ausbeutungsmühle jedes Jahr durchlaufen. Die meisten nicht freiwillig, denn die Zuweisung auf einen Job bei einer Verleihfirma durch das Jobcenter ist damit verbunden, dass eine Sanktion bei unbegründeter Ablehnung fällig wird.
Seit 2012 gibt es in der Leiharbeit einen Mindestlohn. Dieser wird angepriesen als angebliche Verhinderung der Ausbeutung. Dies ist aber eindeutig falsch, für 98 Prozent der LeiharbeiterInnen ändert sich gegenüber den bisher abgeschlossenen Tarifen nichts. Ausserdem hat es zum 1.12.2011 einige Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gegeben.
Daher diese Kurzinformationen, die einen Anhalt für Rechtsansprüche für mehr Geld oder für die Vermeidung von Sanktionen geben können. Weiterlesen